Ruhr-Universität Bochum: Millionen Menschen in aller Welt leiden unter stärksten Schmerzen, weil
sie keine adäquaten Medikamente bekommen. Dabei fordert das Völkerrecht
schon seit 50 Jahren den Zugang zu Schmerzmitteln für alle Menschen.
Diesen Zustand prangert ein aktueller Bericht der Organisation Human
Rights Watch an. "Dieser Missstand ist nicht allein ein Problem der
Entwicklungsländer", kommentiert Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede,
Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V.
(DGSS). "Auch hier in Deutschland leiden zwei Drittel der
Krebspatienten unnötig an Schmerzen, wünscht sich jeder Dritte von
ihnen sogar einen schnellen Tod."
Ärzte-Ausbildung ist lückenhaft
Die Gründe für die mangelnde Schmerzversorgung sind hierzulande
allerdings andere als in Ländern, in denen gleichgültige Regierungen es
versäumt haben, Opiode als Morphin-Abkömmlinge in ihren
Anti-Drogengesetzen für die Schmerztherapie freizugeben. "Mediziner
müssen sich in Deutschland in ihrem Studium mit der Schmerztherapie
überhaupt nicht auseinandersetzen", beklagt Treede. "Obwohl Schmerz bei
weitem der häufigste Grund ist, zum Arzt zu gehen, kann man hierzulande
Arzt werden, ohne je Schmerztherapie gelernt zu haben." Hinzu kommen
Vorbehalte gegen Opioide, die zu den stärksten Medikamenten gegen
Schmerzen gehören, dank denen Spezialisten Schmerz in über 90 Prozent
der Fälle lindern können. Immer noch werden sie fälschlich mit
Sterbehilfe oder Sucht in Verbindung gebracht. "Dabei sind sie, korrekt
angewandt, weniger gefährlich als Aspirin." "Hier besteht
Aufklärungsbedarf", so Treede. Um die Ausbildung junger Mediziner zu
verbessern, hat die DGSS allen Medizinischen Fakultäten in Deutschland
ein 14-stündiges Kerncurriculum Schmerztherapie zur Verfügung gestellt.
Gesetzeslage ist vorbildlich - Umsetzung mangelhaft
Die Gesetzeslage in Deutschland sei an sich sogar vorbildlich,
unterstreichen die Spezialisten: Seit April 2007 haben Patienten ein
gesetzlich verbrieftes Recht auf ambulante palliativmedizinische
Versorgung am Lebensende, die es ihnen erlaubt, schmerzfrei und in
Würde zu Hause zu sterben. Mit der Umsetzung klappt es bislang
allerdings nicht, weil sich die Kostenträger nicht mit den
Leistungserbringern einigen können. "Die Krankenkassen sind in der
Pflicht, schnell eine Lösung zu finden, damit das Geld, das die
Bundesregierung für die ambulante palliativmedizinische Versorgung
bereitgestellt hat, auch beim Patienten ankommt", so Dr. Stefan Wirz,
Sprecher des Arbeitskreises Tumorschmerztherapie der DGSS.
Ethik-Charta: Die Rechte des Patienten mit Schmerzen
Die DGSS hat ihre Forderungen nach angemessener Schmerztherapie 2007 in
ihrer Ethik-Charta festgeschrieben, die in Zusammenarbeit von
Medizinern, Psychologen, Philosophen und Juristen entstanden ist. Sie
beschreibt ausführlich die Rechte der Patienten mit Schmerzen, stellt
Thesen zu allen zentralen Bereichen von Schmerzdiagnose,
Schmerztherapie und Schmerzforschung auf und endet mit einem
Forderungskatalog für die Zukunft.
Ethik-Charta im Internet: http://www.dgss.org/index.php?id=104
Pressemitteilung der Ruhr-Universität Bochum